DS0579/22 Anlage 7 - Stellungnahme der Behindertenbeauftragten
Vorlage: EW-Bau für den Erweiterungsneubau der FÖSG "Regenbogenschule" in der Hans-Grade-Str. 120 in 39130 Magdeburg
DS0579/22 Anlage 1 - Erläuterungsbericht
DS0579/22 Anlage 2 - Lageplan
DS0579/22 Anlage 3 - Entwurfsplanung
DS0579/22 Anlage 4 - Terminplan
DS0579/22 Anlage 5 - Kostenberechnung nach DIN 276
DS0579/22 Anlage 6 - Baunutzungskostenberechnung
DS0579/22 Anlage 7 - Stellungnahme der Behindertenbeauftragten
DS0579/22 Anlage 8 - Ergebnis der Klimarelevanzprüfung
DS0579/22 Beschlussvorlage EB
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DS0579/22 - Anlage 7 Behindertenbeauftragte Magdeburg, den 26.10.2022 Telefon: 0391 540 2342 Fax: 0391 540 2491 E Mail: Tanja.Pasewald@stadt.magdeburg.de KGm Frau Siebert Bauvorhaben Erweiterung der Förderschule „Regenbogen“ Sehr geehrte Frau Siebert, für die Übermittlung der Vor- und Entwurfsplanung zu dem o.g. Bauvorhaben danke ich Ihnen und nehme als Behindertenbeauftragte zu den Belangen der Barrierefreiheit gemäß § 49 BauO LSA wie folgt Stellung: In der Hans-Grade-Straße soll die Förderschule „Regenbogen erweitert werden. Nach § 49 BauO LSA müssen Einrichtungen des Bildungswesens barrierefrei im Sinne der DIN 18040-1 als Technische Baubestimmung hergestellt werden. Auf folgende Details bitte ich zu achten: Allgemeine Zugänglichkeit Das Gebäude ist ebenerdig barrierefrei zugänglich. Besonderheiten bei Türen Die Türöffnungen sollen eine lichte Durchgangsbreite von 0,90 m (1,01 m Rohmaß) aufweisen, für Nebenräume, einschließlich WC-Kabinen u. ä. sollten 0,80 m (0,88m Rohmaß) nicht unterschritten werden. Die Türblätter bzw. zumindest ihre Rahmen sollen sich farblich deutlich von der umgebenden Wand abheben. Glastüren, soweit vorgesehen, sind so zu markieren, dass sie als solche auch von Sehbehinderten deutlich wahrnehmbar sind, soweit dies nicht bereits durch die Konstruktion gegeben ist (Rahmengestaltung, ansonsten ist eine optische Markierung in Brust- und Kniehöhe, 0,45 bzw. 1,40 m erforderlich). Türschließer sind aus Sicht der Barrierefreiheit bitte zu vermeiden. Ist ein Türschließer aus brandschutztechnischen Gründen erforderlich sollte ein Türschließer verwendet werden, der die Forderungen der DIN 18040 (max. 47 Nm) hinsichtlich des maximalen Öffnungsmoments erfüllt. Das bedeutet, dass das Öffnungsmoment der Größe 3 nach DIN EN 1154:2003-04 nicht überschritten werden darf. Die Türen sind so einzustellen, dass diese auch von Kindern, älteren Personen oder Rollstuhlbenutzern mit möglichst geringem Kraftaufwand benutzt werden können. Brandschutztüren in öffentlich zugänglichen Bereichen sollen i.d.R. offengehalten werden und nur im Gefahrenfalle schließen, ggf. sind Kraftbetätigungen vorzusehen. Bedienelemente Bedienelemente sollen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip gut wahrnehmbar sein (z.B. gute visuelle Erkennbarkeit/Kontrast und taktile Wahrnehmbarkeit ohne scharfe Kanten). Sensortasten und Touch Screens sind ungeeignet. Die Funktionsauslösung soll eindeutig erkennbar sein (z.B. akustische Rückmeldung oder Schalterstellung). 1 Die Anbringung soll grundsätzlich in einer Greifhöhe von 0,85 m bis max. 1,05 m erfolgen. Die Bedienkraft sollte zwischen 2,5 und 5 N liegen. Die Bewegungsfläche vor dem Bedienelement soll mindestens 1,50 x 1,50 m betragen. Bedienelemente sollen nicht in Nischen o.ä. angeordnet werden, sondern möglichst mit einem seitlichen Abstand von 0,50 m von anderen Bauelementen. Die Anforderungen gelten auch für Kommunikationsanlagen (z.B. Klingel, Wechselsprechanlage). Behinderten-WC Es ist ein Behinderten-WC eingeplant. Dieses muss die Anforderungen gemäß der beigefügten Anlage erfüllen. An der Türinnenseite soll ein Quergriff in 0,85 m Höhe angebracht werden, der das Schließen erleichtert. Die Klinkengarnitur soll ebenfalls in 0,85 m Griffhöhe vorgesehen werden. Außenanlagen Die Gehwege müssen eben, glatt und fugenarm sein. Grundsätzlich gilt bei der Pflasterung eines Gehweges sind Mosaikpflaster und Natursteinpflaster absolut nicht barrierefrei. Sowohl sehbeeinträchtigte Kinder können durch Ihren Langstock nicht ertasten ob Sie sich auf dem Blindenleitsystem befinden als auch die Räder des Rollstuhls, verkanten sich bei dem Mosaikpflaster und Natursteinpflaster. Die Rutschfestigkeit bei gefrierender Nässe sind bei Mosaikpflaster und bei Natursteinpflaster nicht gegeben. Es ist auf das Absenken der Borde der verbleibenden Gehwege in ausreichendem Umfang zu verweisen (maximale Bordhöhen an Absenkungen 3 cm mit Abrundung/Anfasung). Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Tanja Pasewald Anlage 2 Anlage Anforderungen an Behinderten-WC Die Abmessungen und Abstände sowie Bewegungsflächen müssen der DIN 18040-1, Abschnitt 5.3, entsprechen. Daraus ergibt sich ein Mindestflächenbedarf von ca. 230 x 220 cm. - - - - - - - - Höhe des WC-Beckens einschl. Sitz 46 bis 48 cm, Tiefe 70 cm. Breite der seitlichen Bewegungsflächen beiderseits mind. 90 cm Tiefe der seitlichen Bewegungsfläche mind. 70 cm (Vorderkante Becken bis Rückwand) Stützgriffe, abklappbar, 28 cm über Sitzhöhe; Abstand der Haltegriffe vorn 65 bis 70 cm. Die Stützgriffe müssen 15 cm über die Vorderkante des WC-Beckens reichen. Sie müssen mit wenig Kraftaufwand hochklappbar sein. Ihre Befestigung muss einer Punktlast von 1 kN am vorderen Griffende standhalten. Rückenstütze 55 cm hinter Vorderkante des WC (Der WC-Deckel ist keine Rückenstütze!) Die Spülung muss beidseitig ohne Veränderung der Sitzposition betätigt werden können (z.B. in Stützgriff integriert). Möglich ist auch eine automatische Spülung (bewegungsgesteuert). Bewegungsfläche vor dem WC-Becken und dem Waschtisch mind. 150 x 150 cm, Überlagerung der Bewegungsflächen ist möglich. Mindestabstand WC-Becken zum Waschtisch von 1,00 m möglichst einhalten, keinesfalls weniger als 0,90 m. Im Zweifelsfall geringer dimensionierten Waschtisch vorsehen. Lichte Türbreite mind. 90 cm, nach außen öffnend. Waschtisch unterfahrbar (55 cm), Höhe max. 80 cm; max. Abstand Vorderkante zur Armatur 40 cm; flacher Wandspiegel, Höhe mind. 100 cm, kein Klappspiegel; Einsicht aussitzender und stehender Position muss möglich sein; Empfohlen wird eine Einhebelmischbatterie mit langem Hebel (ca. 20 cm). Im Bereich des Waschtisches vorzusehen sind: Einhand-Seifenspender, Papierhandtuchspender mit Abfallbehälter oder Handtrockner; Unterseiten in 85 bis 105 cm Höhe (ggf. bis max. 1,05 m) Einschalten der Beleuchtung automatisch (Bewegungsmelder) oder mit Schalter in 85 cm Höhe (max. 105 cm, große Schaltfläche) Notrufanlage in Nähe des WC-Beckens (z.B. Zugschnur, muss sitzend und im Liegen ausgelöst werden können; Empfehlung: Abschaltung in Türnähe in einer Höhe von 0,85 bis 1,05 m; Das Türschloss muss leichtgängig bedienbar sein (z.B. Großer Drehknopf bzw. Knebel zum Verriegeln von innen), Einbau eines Euro-Schließzylinders für Behinderten-WC, wenn das WC verschlossen gehalten werden soll. Die Türklinke soll in 85 cm Höhe angebracht und leicht zu betätigen sein (möglichst langer Hebel). Dies gilt analog für Schiebetüren (großer senkrechter Schiebegriff). Auf der Außenseite der Tür muss ein deutlich sichtbares Piktogramm „WC Rollstuhl“ angebracht werden, Höhe 140 cm. An der Türinnenseite soll ein Quergriff (Griffstange) zum Zuziehen der Tür in 85 cm Höhe angebracht werden, Länge mind. 40 cm (vermeidet Rangiervorgänge beim Türschließen). Vorgesehen werden soll eine Möglichkeit zur hygienischen Abfallentsorgung (z.B. dicht und selbst schließender Abfallbehälter, der vom Rollstuhl aus zu bedienen sein muss). Sinnvoll ist das Anbringen von Kleiderhaken in rollstuhlgeeigneter Höhe (z.B. 125 cm). 3