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öffentlich
Absender

Datum
10.11.2022

Nummer
F0286/22

Fraktion AfD
Adressat
Oberbürgermeisterin
Frau Simone Borris
Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

10.11.2022

Kurztitel
Shishabar in Cracau
Sehr geehrte Oberbürgermeisterin Borris,
Im Gebäudekomplex in der Genthiner Straße 21-23 befinden sich mehrere Gewerbeeinheiten,
von denen derzeit nur eine von einer Bäckerei als Filiale genutzt wird. In einer dieser
Gewerbeeinheiten (Genthiner Straße 21/ Ecke Brandtstraße 11) befand sich zuletzt ein
Spätshop, welcher mittlerweile geschlossen ist. Derzeit werden in dieser Gewerbeeinheit
augenscheinlich Umbaumaßnahmen durchgeführt. Nach noch ungesicherten Informationen
soll in dieser Gewerbeeinheit eine Shisha-Bar betrieben werden, wobei wohl auch eine
Ausdehnung dieses Gewerbes auf benachbarte Gewerbeeinheiten beabsichtigt sein soll.
Nach jetzigem Stand sollen in den Räumlichkeiten der Bäckerei-Filiale und des ehemaligen
Spätshops entsprechende Toiletten/Sanitärräume, Rauchabzüge, Fettabscheider und andere
für eine Gastronomie relevanten Bauteile fehlen.
Daher frage ich Sie:
1. Besteht für die Gewerbeeinheiten in der Genthiner Straße 21-23 die Erlaubnis für das
Betreiben einer gastronomischen Einrichtung und insbesondere einer Shisha-Bar?
Wann wurde eine solche Erlaubnis beantragt und genehmigt?
2. Ist diese Genehmigung befristet? Wenn ja, bis wann?
3. Ist diese Genehmigung mit Auflagen verbunden? Wenn ja, mit welchen?
4. Muss eine Umnutzung von Gewerbeeinheiten oder der Wechsel des
Betreibers/Inhabers angezeigt und ggfs. genehmigt werden? Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, findet inwieweit und in welcher Form eine Überprüfung der Zuverlässigkeit
des Betreibers/Inhabers einer Gaststätte respektive Shisha-Bar statt?
5. Werden Gaststätten und Shisha-Bars vor der Neueröffnung von Amts wegen
hinsichtlich
der
Einhaltung
aller
rechtlich relevanten
Hygieneund
Sicherheitsvorschriften überprüft?

Hagen Kohl
Stadtrat