Landeshauptstadt Magdeburg
Stellungnahme der Verwaltung
Stadtamt
Stellungnahme-Nr.
Datum
öffentlich
Amt 12
S0284/22
01.08.2022
zum/zur
A0113/22
SPD-Stadtratsfraktion
Bezeichnung
MelderApp
Verteiler
Tag
Die Oberbürgermeisterin
Ausschuss f. kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten
Verwaltungsausschuss
Stadtrat
13.09.2022
20.10.2022
21.10.2022
10.11.2022
Zum Antrag A0113/22 der Fraktion SPD Stadtratsfraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Der existierende MD-Melder wurde von der Firma Teleport programmiert und wird durch das Land
Sachsen-Anhalt über das Projekt „Sag’s uns einfach“ lizensiert. Die Landeshauptstadt
Magdeburg nutzt die vom Land bereitgestellte Leistung kostenfrei. Im Zuge der Anfrage und der
darin aufgestellten Fragestellungen bzw. der geforderten Anpassungen wurden durch das Amt
für Statistik, Wahlen und Digitalisierung Gespräche mit der Firma Teleport geführt, inwieweit die
gestellten Anforderungen umsetzbar sind. Aufgrund dieser Gespräche konnte herausgearbeitet
werden, dass aktuell die Version 2 von „Sag’s uns einfach“ zum Ausrollen bereitsteht und
Gespräche zwischen der Firma Teleport und dem Land hinsichtlich einer zentralen Bereitstellung
geführt werden. Die Version 2 wird weitere Features beinhalten.
1. Die von der Stadtverwaltung bereitgestellten Leistung des “MD-Melders” um folgende
Funktionen zu erweitern bzw. folgende Grundvoraussetzungen schaffen:
anwenderfreundliche Ergonomie
Bereitstellung von einer API für die Nutzung weiterer Entwicklung
Möglichkeit zur Einrichtung von Benutzer*innenkonten
Barrierefreiheit
Bezüglich der anwendungsfreundlichen Ergonomie muss zunächst definiert werden, was dies
für die SPD-Stadtratsfraktion bedeutet und welche Prüfkriterien heranzuziehen sind. Sobald
eine Definition existiert, kann geprüft werden, inwieweit diese durch die Version 2 von „Sag’s
uns einfach“ erfüllt wird. Zudem besteht die Möglichkeit, die Firma Teleport hinsichtlich von
definierten Anforderungen an die Ergonomie zur Programmierung zu beauftragen. Hierfür liegen
jedoch keine Haushaltsgelder vor, die entsprechend bereitgestellt werden müssten.
Eine geforderte API ist im Standard OPEN311 vorhanden.
Sowohl die Funktion zur Einrichtung eines Kontos als auch die Funktion einer anonymen
Meldung existiert bereits, ist jedoch durch die zentrale Bereitstellung durch das Land bisher
nicht vorgesehen. Das Land strebt diese Möglichkeit der Kontenerstellung jedoch an. Ob diese
Umsetzung noch im Jahr 2022 oder erst im Jahr 2023 erfolgt, konnte uns durch die Firma
Teleport nicht valide signalisiert werden.
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Der existierende MD-Melder wird bereits hinsichtlich seiner Funktion als barrierearm nach dem
Standard der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) bewertet. Sollte eine
Umsetzung der App im Corporate Design der Landeshauptstadt Magdeburg gewünscht sein,
bedarf es einer neuen Bewertung der Barrierefreiheit.
2. Die Entwicklung einer Applikation (App) als Erweiterung der Desktop-gebundenen, von
der Stadtverwaltung bereitgestellten Leistung “MD-Melder”, in Auftrag zu geben.
Sie muss dabei folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
Bereitstellung aller Leistungen des Desktop “MD-Melders”
Verfügbarkeit für alle gängigen Smartphones und deren Betriebssysteme
DSGVO-Konformität
Barrierefreiheit
GPS-Ortung
OpenSource
Mit der Version 2 von „Sag’s uns einfach“ werden alle Voraussetzungen zur Bereitstellung der
Leistungen des MD-Melders in einer App erfüllt. Die App würde sowohl für IOS als auch für
Android zur Verfüg stehen und somit einer großen Masse an Nutzenden. Die Landeshauptstadt
Kiel nutzt die durch die Firma Teleport programmierten Funktionen themenspezifisch in der von
der Firma Teleport bereitgestellten App MeldeMöwe. Der MD-Melder könnte in einer ähnlichen
App bereitgestellt werden.
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass die im Antrag aufgestellten
Anforderungen von GPS-Ortung in Verbindung mit der Erstellung von Konten und der DSGVOKonformität konkurrierende Anforderungen darstellen. Hier ist klar zu definieren, welche der
Anforderungen priorisiert werden. Aktuell würde eine Erfüllung aller Anforderungen dazu führen,
dass das Produkt der Firma Teleport nicht genutzt werden kann, sondern stattdessen eine
komplette Neuprogrammierung vergeben werden muss. Dies gilt insbesondere für den Punkt
OpenSource, der durch das Produkt der Firma Teleport nicht erfüllt wird.
Die digitale Grundstruktur der App muss dabei so offen wie möglich programmiert werden, um
die Anwendung langfristig um Funktionen zu erweitern bzw. in übergeordnete Strukturen
integrieren zu können.
Das Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung steht dem Antrag positiv gegenüber. Eine
Applikation sollte sich jedoch nicht ausschließlich auf Meldemöglichkeiten konzentrieren.
Vielmehr sollten Beantragungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mittelfristig
ebenfalls über eine App möglich sein. Laut der Firma Teleport könnte die Applikation durch
entsprechende Programmierung erweitert werden. Dies würde jedoch mit zusätzlichen Kosten
einhergehen.
Für die Landeshauptstadt Magdeburg ergeben sich daraus drei Optionen:
1. Die komplette Neuprogrammierung einer Desktop-Lösung des MD-Melders inklusive der
Programmierung einer dazugehörigen App, die jeweils die aufgestellten Anforderungen
erfüllt. Nachteil sind der Zeithorizont zwischen Ausschreibung und finalen Fertigstellung
sowie die unklaren entstehenden Kosten.
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2. Die Verwendung des bestehenden Systems und die eigenständige Beauftragung der
Firma Teleport zum Update auf die Version 2 und die Bereitstellung der App. Hier liegen
die Kosten nach Schätzungen bei einem mittleren fünfstelligen Eurobetrag.
3. Die Landeshauptstadt wartet darauf, dass durch das Land Sachsen-Anhalt das Update
auf die Version 2 zur Verfügung gestellt und finanziert wird. Eventuell können Gespräche
mit dem Land geführt werden, inwieweit die Landeshauptstadt Magdeburg PilotKommune wird. Lediglich die Bereitstellung der App müsste dann durch die
Landeshauptstadt Magdeburg finanziell getragen werden. Die Kosten würden sich
dadurch etwa halbieren. Der freigewordene Finanzbetrag könnte genutzt werden, um die
App hinsichtlich weiterer OZG-Leistungen weiterzuentwickeln.
Festzuhalten ist, dass für alle drei Optionen entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden
müssen.
Simone Borris