DS0421/21 - Anlage 9: Stellungnahme der Behindertenbeauftragten
Paper: EW-Bau für die Sanierung des "Alten Kutscherhauses" und der Anbauten auf dem Gelände des Puppentheaters in der Porsestraße 13 in 39104 Magdeburg
DS0421/21 - Anlage 1: Erläuterungsbericht
DS0421/21 - Anlage 10: Ergebnis der Klimarelevanzprüfung
DS0421/21 - Anlage 2: Luftbild
DS0421/21 - Anlage 3: Entwurfsplanung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
DS0421/21 - Anlage 4: Terminplan
DS0421/21 - Anlage 5: Kostenberechnung nach DIN 276
DS0421/21 - Anlage 6: Baunutzungskosten IST 2020
DS0421/21 - Anlage 7: Baunutzungskosten nach Sanierung
DS0421/21 - Anlage 8: Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde
DS0421/21 - Anlage 9: Stellungnahme der Behindertenbeauftragten
DS0421/21 - Beschlussvorlage EB
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DS0421/21 Anlage 9 Behindertenbeauftragte Magdeburg, den 19.08.2021 Telefon: 0391 540 2342 Fax: 0391 540 2491 E Mail: Tanja.Pasewald@stadt.magdeburg.de KGm Frau Siebert Bauvorhaben Umnutzung des „Alten Kutscherhauses“ zu Büroeinheiten, Bühne, Werkstatt und Atelier Sehr geehrte Frau Siebert, für die Übermittlung der Unterlagen zu dem o.g. Bauvorhaben danke ich Ihnen und nehme als Behindertenbeauftragte zu den Belangen der Barrierefreiheit gemäß § 49 BauO LSA wie folgt Stellung: In der Porsestraße 13 soll eine Umnutzung des „Alten Kutscherhauses“ zu Büroeinheiten, Bühne, Werkstatt und Atelier erfolgen. Nach § 49 (2) BauO LSA müssen Büro- und Verwaltungsgebäude barrierefrei im Sinne der DIN 18040-1 als eingeführte Technische Bestimmungen hergestellt werden. Das ist in den vorgelegten Unterlagen nur teilweise umgesetzt. Allgemeine Zugänglichkeit Die barrierefreie Zugänglichkeit des Erdgeschosses ist aufgrund des Zustandes des Gebäudes (Bestand) als auch aus baulich ungünstigen Platzverhältnissen schwierig umzusetzen. Der barrierefreie Zugang des Obergeschosses ist leider nicht möglich. Da die Büroeinheiten nur von Beschäftigten des Puppentheaters genutzt werden, kann ich den Vorplanungsunterlagen folgen. Unter der Voraussetzung, dass die Büroräume die Funktion als Arbeitsstätte ggf. auch für Menschen mit Behinderungen genüge getan wird. Der barrierefreie Zugang zu der Bühne, Werkstatt und Atelier ist sichergestellt. Flur Grundsätzlich müssen Flure eine erforderliche Breite von mindestens 1,50 m besitzen. Aufgrund des alten Bestandes befürworte ich eine geringere Flurbreite. Treppe Bei der Treppe sollten beidseitige Handläufe in einer Vorzugshöhe von 0,85 bis 0,90 m vorgesehen werden. Sie sollen möglichst über einen runden Querschnitt verfügen (Durchmesser 3 bis 4,5 cm) und gut umgriffen werden können (Wandabstand mindestens 5 cm). Der innere Handlauf muss umlaufend gestaltet werden, die äußeren sind über die jeweils untere/obere Stufe der Treppenzüge 30 cm waagerecht hinauszuführen und nach unten bzw. seitlich abzurunden, wenn sie frei in den Raum ragen. Die Handläufe sollen farblich kontrastieren. Aufgrund des Bestandsgebäudes ist ein durchgängiger beidseitiger Handlauf nicht möglich, dem ich so folgen kann. 1 Die Treppen sollen an der jeweils ersten und letzten Stufe der einzelnen Treppenzüge mit durchgehenden kontrastierenden Streifen optisch markiert werden (ganze Breite, vordere Kante der Auftrittsfläche). Die Streifenbreite soll 4 bis 5 cm betragen. Die Setzstufe soll ebenfalls an der Oberkante markiert werden (breite 2 cm). Türen Die Türöffnungen sollen eine lichte Durchgangsbreite von 0,90 m (1,01 m Rohmaß) aufweisen, für Nebenräume, einschließlich WC-Kabinen u. ä. sollten 0,80 m (0,88m Rohmaß) nicht unterschritten werden. Die Türblätter bzw. zumindest ihre Rahmen sollen sich farblich deutlich von der umgebenden Wand abheben. Glastüren, soweit vorgesehen, sind so zu markieren, dass sie als solche auch von Sehbehinderten deutlich wahrnehmbar sind, soweit dies nicht bereits durch die Konstruktion gegeben ist (Rahmengestaltung, ansonsten ist eine optische Markierung in Brust- und Kniehöhe, 0,45 bzw. 1,40 m) erforderlich. Bei Türen mit Türschließern sind diese so einzustellen, dass die Türen auch von Kindern, älteren Personen oder Rollstuhlbenutzern mit möglichst geringem Kraftaufwand benutzt werden können. Brandschutztüren in öffentlich zugänglichen Bereichen sollen i.d.R. offengehalten werden und nur im Gefahrenfalle schließen, ggf. sind Kraftbetätigungen vorzusehen. Türschließer sind aus Sicht der Barrierefreiheit bitte zu vermeiden. Ist ein Türschließer aus brandschutztechnischen Gründen erforderlich sollte ein Türschließer verwendet werden, der die Forderungen der DIN 18040 (max. 47 Nm) hinsichtlich des maximalen Öffnungsmoments erfüllt. Behinderten-WC Im Erdgeschoss ist ein Unisex-WC vorgesehen. Dieses soll den Anforderungen gemäß der beigefügten Anlage 1 erfüllen. Zusätzlich soll ein Urinal integriert werden. Die Bewegungsflächen nach der DIN 18040-1 werden teilweise erfüllt aufgrund der Bestandssituation kann ich dem so folgen. Beschriftungen/ Beschilderungen Beschriftungen von Räumen sollen gut lesbar und kontrastreich sein. Tastbare Schriftzeichen/Zahlen sind hilfreich. Die WC-Räume sollten tastbare Symbole erhalten (z.B. Piktogramme auf dem Türblatt in 1,40 m Höhe). Generell sind Beschriftungen in Augenhöhe (1,40 m) anzubringen. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Tanja Pasewald 2 Anlage Anforderungen an Behinderten-WC Die Abmessungen und Abstände sowie Bewegungsflächen müssen der DIN 18040-1, Abschnitt 5.3, entsprechen. Daraus ergibt sich ein Mindestflächenbedarf von ca. 230 x 220 cm. - - - - - - - - Höhe des WC-Beckens einschließlich Sitz 46 bis 48 cm, Tiefe 70 cm. Breite der seitlichen Bewegungsflächen beiderseits mindestens 90 cm Tiefe der seitlichen Bewegungsfläche mindestens 70 cm (Vorderkante Becken bis Rückwand) Stützgriffe, abklappbar, 28 cm über Sitzhöhe; Abstand der Haltegriffe vorn 65 bis 70 cm. Die Stützgriffe müssen 15 cm über die Vorderkante des WC-Beckens reichen. Sie müssen mit wenig Kraftaufwand hochklappbar sein. Ihre Befestigung muss einer Punktlast von 1 kN am vorderen Griffende standhalten. Rückenstütze 55 cm hinter Vorderkante des WC (Der WC-Deckel ist keine Rückenstütze!) Die Spülung muss beidseitig ohne Veränderung der Sitzposition betätigt werden können (z.B. in Stützgriff integriert). Möglich ist auch eine automatische Spülung (bewegungsgesteuert). Bewegungsfläche vor dem WC-Becken und dem Waschtisch mindestens 1,50 x 1,50 m, Überlagerung der Bewegungsflächen ist möglich. Mindestabstand WC-Becken zum Waschtisch von 1,00 m möglichst einhalten, keinesfalls weniger als 0,90 m. Im Zweifelsfall geringer dimensionierten Waschtisch vorsehen. Lichte Türbreite mindestens 0,90 m, nach außen öffnend. Waschtisch unterfahrbar (0,55 m), Höhe maximal 0,80 m; maximaler Abstand Vorderkante zur Armatur 0,40 m; flacher Wandspiegel, Höhe mindestens 1 m, kein Klappspiegel; Einsicht aus sitzender und stehender Position muss möglich sein; Empfohlen wird eine Einhebelmischbatterie mit langem Hebel (ca. 0,20 m). Im Bereich des Waschtisches vorzusehen sind: Einhand-Seifenspender, Papierhandtuchspender mit Abfallbehälter oder Handtrockner; Unterseiten in 0,85 bis 1,05 m Höhe Einschalten der Beleuchtung automatisch (Bewegungsmelder) oder mit Schalter in 0,85 m Höhe (maximal 1,05 m, große Schaltfläche) Notrufanlage in Nähe des WC-Beckens (z.B. Zugschnur, muss sitzend und im Liegen ausgelöst werden können; Empfehlung: Abschaltung in Türnähe in einer Höhe von 0,85 bis 1,05 m; Das Türschloss muss leichtgängig bedienbar sein (z.B. Großer Drehknopf bzw. Knebel zum Verriegeln von innen), Einbau eines Euro-Schließzylinders für Behinderten-WC, wenn das WC verschlossen gehalten werden soll. Die Türklinke soll in 0,85 m Höhe angebracht und leicht zu betätigen sein (möglichst langer Hebel). Dies gilt analog für Schiebetüren (großer senkrechter Schiebegriff). Auf der Außenseite der Tür muss ein deutlich sichtbares Piktogramm „WC Rollstuhl“ angebracht werden, Höhe 1,40 m. An der Türinnenseite soll ein Quergriff (Griffstange) zum Zuziehen der Tür in 0,85 m Höhe angebracht werden, Länge mindestens 0,40 m (vermeidet Rangiervorgänge beim Türschließen). Vorgesehen werden soll eine Möglichkeit zur hygienischen Abfallentsorgung (z.B. dicht und selbstschließender Abfallbehälter, der vom Rollstuhl aus zu bedienen sein muss). Sinnvoll ist das Anbringen von Kleiderhaken in rollstuhlgeeigneter Höhe (z.B. 1,25 m). 3