Navigation überspringen

Beschlussvorlage Stadt

                                    
                                        Landeshauptstadt Magdeburg
– Der Oberbürgermeister –
Dezernat: IV

FB 41

Beratungsfolge

Drucksache
DS0555/19

Datum
17.02.2020

Öffentlichkeitsstatus
öffentlich

Sitzung

Behandlung

Zuständigkeit

Tag
Der Oberbürgermeister

31.03.2020

nicht öffentlich

Genehmigung OB

Kulturausschuss

22.04.2020

öffentlich

Beratung

Finanz- und Grundstücksausschuss

29.04.2020

öffentlich

Beratung

Stadtrat

14.05.2020

öffentlich

Beschlussfassung

Beteiligungen
FB 02

Beteiligung des
RPA
KFP
BFP
Klimarelevanz

Ja

Nein
x
x
x
x

Kurztitel
Neuausrichtung Magdeburger Telemannpflege – Ergänzungsbeschluss zu DS0308/17, BeschlussNr. 1647-047(VI)17
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt für die Neuausrichtung der Magdeburger Telemannpflege im Bereich
der Sachkosten eine Erhöhung der Haushaltsmittel von 137.000 EUR um 203.000 EUR auf
340.000 EUR ab dem 01.01.2021 befristet, bis zum 31.12.2024. Diese Erhöhung kompensiert
insbesondere den, entgegen den Planungen, fehlenden Zuschuss vom Land und
berücksichtigt eine Förderung aus Bundesmitteln in den Jahren 2020-2023.
2. Die drei noch zu besetzenden Stellen des Internationalen Telemann-Veranstaltungsbüros
(Projektmanagement / Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Beziehungen /
Veranstaltungsorganisation, Finanzen / Haushalt) werden zunächst bis zum 31.12.2024
befristet. Die Stelle des künstlerischen Leiters wird unbefristet besetzt.
3. Das Internationale Telemann-Veranstaltungsbüro (ITeB) wird dem Stadtrat 2024 ein Konzept
zur Weiterführung der Telemannpflege ab 2025 in Form einer Drucksache vorlegen.

2
Finanzielle Auswirkungen
Organisationseinheit

FB 41

Pflichtaufgabe

Produkt Nr.

ja

Haushaltskonsolidierungsmaßnahme
ja, Nr.

Maßnahmebeginn/Jahr
2021

X

nein

X

nein

Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt
JA

X

A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt
Budget/Deckungskreis:

NEIN

DKTELEFEST_41411

I. Aufwand (inkl. Afa)
Jahr
2021-23
2021-23
2021-23
2021-23
2021-23
2021-23
2021-23
2024
2024
2024
2024
2024
2024
2024
Summe:

Euro

Kostenstelle

Sachkonto

545.000 41411003
50192000
16.000 41411003
50392000
200.000 41411003
52711300
2.000 41411003
54111300
130.000 41411003
54299100
5.000 41411003
54311610
6.000 41411003
54932000
395.000 41411003
50192000
16.000 41411003
50392000
200.000 41411003
52711300
2.000 41411003
54111300
130.000 41411003
54299100
5.000 41411003
54311610
6.000 41411003
54932000
2021-23 jährlich = 904.000 / 2024 = 754.000

davon
veranschlagt
Bedarf
545.000
0
16.000
0
200.000
0
2.000
0
130.000
0
5.000
0
6.000
0
0
395.000
0
16.000
0
200.000
0
2.000
0
130.000
0
5.000
0
6.000

II. Ertrag (inkl. Sopo Auflösung)
Jahr
2021-23
2021-23
2021-23
2021-23
2024
2024
2024
Summe:

Euro

Kostenstelle

Sachkonto

150.000 41411003
41400100*
150.000 41411003
41411900
130.000 41411003
41482300
137.000 41411003
44611800
150.000 41411003
41411900
130.000 41411003
41482300
137.000 41411003
44611800
2021-23 jährlich = 567.000 / 2024 = 417.000
* SK wird beantragt

davon
veranschlagt
Bedarf
0
150.000
500.000
-350.000
130.000
0
137.000
0
0
150.000
0
130.000
0
137.000

3
B. Investitionsplanung
Investitionsnummer:
Investitionsgruppe:
I. Zugänge zum Anlagevermögen (Auszahlungen - gesamt)
Jahr

Euro

Kostenstelle

Sachkonto

davon
veranschlagt
Bedarf

20...
20...
20...
20...
Summe:

Jahr

II. Zuwendungen Investitionen (Einzahlungen - Fördermittel und Drittmittel)
davon
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
veranschlagt
Bedarf

20...
20...
20...
20...
Summe:
III. Eigenanteil / Saldo
Jahr

Euro

Kostenstelle

Sachkonto

davon
veranschlagt
Bedarf

20...
20...
20...
20...
Summe:
IV. Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Jahr

Euro

Kostenstelle

Sachkonto

davon
veranschlagt
Bedarf

gesamt:
20...
für
20...
20...
20...
Summe:
V. Erheblichkeitsgrenze (DS0178/09) Gesamtwert
bis 60 Tsd. € (Sammelposten)
> 500 Tsd. € (Einzelveranschlagung)
Anlage Grundsatzbeschluss Nr.
Anlage Kostenberechnung
> 1,5 Mio. € (erhebliche finanzielle Bedeutung)
Anlage Wirtschaftlichkeitsvergleich
Anlage Folgekostenberechnung

4

C. Anlagevermögen
Investitionsnummer:
Buchwert in €:
Datum Inbetriebnahme:

Anlage neu
JA

Auswirkungen auf das Anlagevermögen
Jahr

Euro

Kostenstelle

Sachkonto

bitte ankreuzen
Zugang
Abgang

20…
federführendes(r)
Amt/Fachbereich

Sachbearbeiter
Dr. Carsten Lange

Verantwortliche(r)
Beigeordnete(r) BGIV

Unterschrift
Prof. Dr. M. Puhle

Termin für die Beschlusskontrolle

Unterschrift AL / FBL
Susanne Schweidler

5
Begründung:
Am 09.11.2017 hat der Stadtrat die „Neuausrichtung der Magdeburger Telemannpflege ab 2020
beschlossen (Beschluss-Nr. 1647-047(VI)17) mit folgenden Eckdaten:
-

Einrichtung eines Internationalen Telemann-Veranstaltungsbüros mit vier Stellen (207.700
EUR Personalkosten),
jährliche Veranstaltung eines Telemann-Festes (904.000 EUR Veranstaltungsbudget).

Laut Beschluss sind zur Finanzierung der Sachkosten ab 2020 Haushaltsmittel der Landeshauptstadt Magdeburg in Höhe von 137.000 EUR einzuplanen; der Restbetrag (767.000 EUR) soll durch
Verkaufseinnahmen, Drittmittel und insbesondere durch eine jährliche Förderung des Landes
Sachsen-Anhalt in Höhe von 500.000 EUR erbracht werden. Die Umsetzung des Beschlusses
steht unter dem Vorbehalt „der adäquaten Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt“.
Entgegen der geplanten Landesförderung von jährlich 500.000 EUR sind gegenwärtig nur 150.000
EUR zu erwarten. Trotz positiver Tendenz bleibt die Landesförderung damit hinter den Planungen
zurück.
Erreicht werden konnte jedoch, dass die Magdeburger Telemannpflege im Zeitraum 2020 bis 2023
jährlich mit 150.000 EUR aus Haushaltsmitteln der Bundesrepublik Deutschland unterstützt wird.
Landes- und Bundesmittel ergeben demnach zusammen 300.000 EUR jährlich, so dass eine
finanzielle Lücke in Höhe von 200.000 EUR gegenüber dem ursprünglich geplanten
Landeszuschuss besteht.
Zur Umsetzung des 2017 gefassten Beschlusses zur Neuausrichtung der Telemannpflege ist somit
eine jährliche Kompensierung der hinter den Planungen zurückbleibenden Landesförderung
erforderlich. Der Stadtrat wird daher gebeten, von 2021 an – zusätzlich zum o.g. Beschluss von 2017
– Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 EUR für einen Zeitraum von vier Jahren (2021–2024) zu
bewilligen. Abgesichert wäre damit dann das bereits 2017 für die Neuausrichtung beschlossene
jährliche Finanzvolumen, das sich nach Beschlussfassung wie folgt zusammensetzen würde:
337 TEUR Eigenmittel LHM1
137 TEUR Verkaufserlöse
150 TEUR Land Sachsen-Anhalt
150 TEUR Bundesrepublik Deutschland
130 TEUR sonst. Drittmittel
Summe: 904 TEUR
Die zu beschließenden Mittel sind insbesondere geplant für:
-

-

die Erweiterung des Veranstaltungsangebotes und zur Realisierung großformatiger überregionaler
und internationaler Kooperationsprojekte (Opern- und Oratorienproduktionen, Operngastspiele), so
dass größere Veranstaltungsräume bespielt und Besucherzahlen gesteigert werden können,
die Stärkung der Ausstrahlung und Vernetzung des Festivals in das Umland sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit im Rahmen des internationalen Telemannstädte-Netzwerkes,
den Ausbau der digitalen Präsenz der Magdeburger Telemannveranstaltungen, des internationalen
Marketings und die Veröffentlichung mehrsprachiger Informationsangebote.

Hingewiesen sei darauf, dass die Festivalfinanzierung 2020 dem Stadtratsbeschluss von 2017
folgt und mit Mitteln aus dem Vorbereitungsjahr 2019 und dem Durchführungsjahr 2020 realisiert
wird. Bei jährlicher Festivaldurchführung entfällt zukünftig das Vorbereitungsjahr.
Das Telemann-Veranstaltungsbüro wird 2020 arbeitsfähig, u.a. mit folgenden Aufgaben:
1

Ausbau und Internationalisierung des jährlichen Festivalangebotes im März,
Notwendig zur Gegenfinanzierung der Landes- und Bundesmittel in Höhe von insg. 300 TEUR.

6
-

-

Einrichtung und Betreuung der sich auf das gesamte Jahr erstreckenden Konzerte, Musikvermittlungs- und musiktouristische Projekte als Begleitung des strategischen Ausbaus des
Standortes „Telemannstadt Magdeburg“,
Koordinierung und Veranstaltungsentwicklung des internationalen Telemannstädte-Netzwerkes,
Finanz- und Fördermittelmanagement.

Die geplanten Maßnahmen sollen evaluiert werden. Auf Basis der Ergebnisse legt das TelemannVeranstaltungsbüro 2024 ein Konzept zur Weiterführung der Telemannpflege ab 2025 vor.