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Beschlussvorlage Stadt

                                    
                                        Landeshauptstadt Magdeburg
– Der Oberbürgermeister –
Dezernat: V

Drucksache
DS0116/20

Datum
11.03.2020

Öffentlichkeitsstatus
öffentlich

Amt 51

Beratungsfolge

Sitzung

Behandlung

Zuständigkeit

Tag
Der Oberbürgermeister

24.03.2020

nicht öffentlich

Genehmigung OB

Jugendhilfeausschuss

23.04.2020

öffentlich

Beschlussfassung

Beteiligungen
FB 02, Kinderb.

Beteiligung des

Ja

Nein

RPA
KFP
BFP
Klimarelevanz
Kurztitel
Förderung von Einrichtungen/Angeboten gemäß §§ 11-16 (2) Nr. 1 SGB VIII für das Haushaltsjahr
2020
Beschlussvorschlag:

1. Der
Jugendhilfeausschuss
beschließt
die
jeweils
maximale
Förderung
für
Einrichtungen/Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, des Kinder- und
Jugendschutzes sowie der Familienförderung gem. §§ 11 – 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII im
Haushaltsjahr 2020 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Beschlusses.

lfd.
Kat.
Nr.

1
2

1
1

3

1

4

1

5

1

Träger/Einrichtung/
Projekt 2019

AWO - Spielmobil
Bistum - Don Bosco
Caritas - Happy
Station
CVJM Magdeburg
Ev. Kirchenkreis Knast

bewilligte
Zuwendung
2019 in EUR

beantragte
Zuwendung
2020 in EUR

Differenz
beantragte
Zuwendung
2020 ggü.
bewilligte
Zuwendung
2019

max.
Zuwendung
2020 nach
Plausibilitätsprüfung in EUR

99.795,53
152.914,56

108.378,77
160.885,00

8.583,24
7.970,44

108.378,77
160.885,00

245.755,18

259.484,49

13.729,31

259.484,49

137.677,65

144.077,82

6.400,17

144.077,82

171.989,14

180.245,97

8.256,83

180.245,97

2

lfd.
Kat.
Nr.

Träger/Einrichtung/
Projekt 2019

Ev. Kirchenkreis - St.
Johannis
7
1 IB - KJH "HOT"
8
1 IB - KJH "Fuchsbau"
Junge Humanisten 9
1 Bürgerhaus
Kannenstieg
Junge Humanisten 10 1
Schülertreff Rothensee
11 1 Spielwagen - Mühle
Spielwagen 12 1
Mühlstein
13 1 Spielwagen - Emma
Sportjugend 14 1
Sportmobil
15 1 Stiftung - Kinderhaus
Zwischensumme:
Ev. Kirchenkreis 16 2
Selbsthilfewerkstatt
Zwischensumme:
17 3 Die Brücke - FaJu
Aktion Musik 18 3
Gröninger Bad
19 3 DPWV - FAN Projekt
6

1

20

3

21

3

22

3

Ev. Kirchenkreis erlebnispädagogisches
Projekt
IB - JuKoMa
Sportjugend - mobile
Jugendarbeit

Zwischensumme:
GESAMT:

bewilligte
Zuwendung
2019 in EUR

beantragte
Zuwendung
2020 in EUR

Differenz
beantragte
Zuwendung
2020 ggü.
bewilligte
Zuwendung
2019

max.
Zuwendung
2020 nach
Plausibilitätsprüfung in EUR

166.475,14

176.588,08

10.112,94

176.588,08

162.180,10
118.833,09

169.016,45
117.919,64

6.836,35
-913,45

169.489,73
117.919,64

117.911,29

131.438,92

13.527,63

131.438,92

101.478,86

101.355,94

-122,92

101.355,94

115.114,17

127.197,70

12.083,53

127.197,70

123.384,95

124.149,34

764,39

124.149,34

125.886,78

133.173,46

7.286,68

133.173,46

117.223,53

150.011,44

32.787,91

150.011,44

149.819,91

200.298,41

50.478,50

196.248,41

2.106.439,88

2.284.221,43

177.781,55

2.280.644,71

101.487,48

111.683,46

10.195,98

110.939,48

101.487,48
253.713,74

111.683,46
258.917,00

10.195,98
5.203,26

110.939,48
258.917,00

130.448,19

137.536,20

7.088,01

137.536,20

28.787,90

28.787,90

0,00

28.787,90

22.547,19

28.348,23

5.801,04

28.348,23

81.550,93

85.279,52

3.728,59

85.337,04

36.847,60

65.596,50

28.748,90

65.596,50

553.895,55

604.465,35

50.569,80

604.522,87

2.761.822,91

3.000.370,24

238.547,33

2.996.107,06

3
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die jeweils maximale Förderung für die folgenden
Einrichtungen und Angebote mit einem von der Fachförderrichtlinie abweichenden geringerem
Eigenanteil.

lfd.
Träger/Einrichtung/
Kat.
Nr.
Projekt 2019

Die Brücke Jugendwerkstatt
IB 24 2
Jugendwerkstatt
Zwischensumme:
fjp>media - Die
25 3
Zone
IB Streetwork/mobile
26 3
Jugendarbeit für
Migranten
StadtJugendRing 27 3
Geschäftsstelle
StadtJugendRing 28 3
JIZ
Zwischensumme:
23

2

GESAMT:

bewilligte
Zuwendung
2019 in EUR

beantragte
Zuwendung
2020 in
EUR

Differenz
beantragte
Zuwendung
2020 ggü.
bewilligte
Zuwendung
2019

max. Zuwendung
2020 nach
Plausibilitätsprüfung
in EUR

278.990,80 287.225,41

8.234,61

287.225,41

171.847,42 179.284,07

7.436,65

179.284,07

450.838,22 466.509,48

15.671,26

466.509,48

164.383,66 184.637,99

20.254,33

181.456,66

54.300,73

60.199,91

5.899,18

60.199,91

26.957,92

29.539,77

2.581,85

28.984,36

46.014,96

50.182,08

4.167,12

49.252,67

291.657,27 324.559,75

32.902,48

319.893,60

742.495,49 791.069,23

48.573,74

786.403,08

3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass freien Trägern in allen Leistungsbereichen §§ 1116 SGB VIII Förderungen bewilligt werden, die analog die aktuellen Tariferhöhungen im
Öffentlichen Dienst (TVöD) 2020 berücksichtigen.
Die Höchstbeträge (max. Zuwendung 2020) zur Einrichtungsförderung gemäß dieser
Drucksache werden in den Fällen, wo Tarifanpassungen zu erhöhten Personalkosten führen,
aufgehoben. Die Verwaltung legt nach entsprechender Prüfung die Höhe der
Zuwendungssumme abweichend von dieser Drucksache fest.

4
Finanzielle Auswirkungen
Organisationseinheit

5151 Jugendamt Pflichtaufgabe

Produkt Nr.
36201000, 36302000,
36601000, 36702000

ja

nein

Haushaltskonsolidierungsmaßnahme
ja, Nr.

Maßnahmebeginn/Jahr
2020

X

X

nein

Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt
JA

NEIN

A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt
Budget/Deckungskreis:

X

TB5151

I. Aufwand (inkl. Afa)
Jahr
2020
2020
2020
2020
Summe:

Euro
94.000
145.600
2.677.900
865.200
3.782.700

Kostenstelle
51510000
51510000
51510200
51510300

Sachkonto
53182400
53182410
53181000
53181000

davon
veranschlagt
205.000
571.000
2.663.700
871.600
4.311.300

Bedarf
111.000
425.400
14.200
6.400
-528.600

II. Ertrag (inkl. Sopo Auflösung)
Jahr

Euro

Kostenstelle

Sachkonto

davon
veranschlagt
Bedarf

20...
20...
20...
Summe:
B. Investitionsplanung
Investitionsnummer:
Investitionsgruppe:
I. Zugänge zum Anlagevermögen (Auszahlungen - gesamt)
Jahr

Euro

Kostenstelle

Sachkonto

davon
veranschlagt
Bedarf

20...
20...
20...
20...
Summe:

Jahr
20...
20...
20...
20...
Summe:

II. Zuwendungen Investitionen (Einzahlungen - Fördermittel und Drittmittel)
davon
Euro
Kostenstelle
Sachkonto
veranschlagt
Bedarf

5
III. Eigenanteil / Saldo
Jahr

Euro

Kostenstelle

Sachkonto

davon
veranschlagt
Bedarf

20...
20...
20...
20...
Summe:
IV. Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Jahr

Euro

Kostenstelle

Sachkonto

davon
veranschlagt
Bedarf

gesamt:
20...
für
20...
20...
20...
Summe:
V. Erheblichkeitsgrenze (DS0178/09) Gesamtwert
bis 60 Tsd. € (Sammelposten)
> 500 Tsd. € (Einzelveranschlagung)
Anlage Grundsatzbeschluss Nr.
Anlage Kostenberechnung
> 1,5 Mio. € (erhebliche finanzielle Bedeutung)
Anlage Wirtschaftlichkeitsvergleich
Anlage Folgekostenberechnung
C. Anlagevermögen
Investitionsnummer:
Buchwert in €:
Datum Inbetriebnahme:

Anlage neu
JA

Auswirkungen auf das Anlagevermögen
Jahr

Euro

Kostenstelle

Sachkonto

bitte ankreuzen
Zugang
Abgang

20…
federführendes(r)
Amt/Fachbereich 51

Sachbearbeiter
Wolf, Steffi

Verantwortliche(r)
Beigeordnete(r) Frau Borris

Unterschrift

Termin für die Beschlusskontrolle 31.12.2020

Unterschrift AL / FBL 51
Frau Dr. Arnold

6
Begründung:
Zum 1. und 2. Beschlusspunkt
Die Förderung der Einrichtungen/Angebote erfolgt gemäß § 74 SGB VIII für Jugendhilfeleistungen
entsprechend §§ 11 – 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII auf der Grundlage der aktuellen Dienstanweisung
02/03 „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der
Landeshauptstadt Magdeburg“ vom 31.08.2018 in Verbindung mit der neuen Fachförderrichtlinie
des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg zur Förderung von Leistungen der freien
Jugendhilfe in den Leistungsbereichen §§ 11 – 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII vom 17.11.2016
(DS0378/16; SR-Beschluss-Nr. 1131-034(VI)16) gem. Kategorien 1 bis 3.
Gemäß Fachförderrichtlinien des Jugendamtes, Pkt. 4.3 können Zuwendungen bewilligt werden,
wenn bei der Beantragung konzeptionell dargestellt wird, dass durch die Maßnahme sowohl die
Ziele der §§ 11 – 14 und 16 (2) Nr.1 SGB VIII als auch die Verwirklichung der entsprechenden im
Stadtrat innerhalb der Jugendhilfeplanung beschlossenen jugendpolitischen Leitlinien zur
Erbringung von Angeboten und Leistungen für die Leistungsbereiche nach den §§ 11 bis 14 SGB
VIII und die fachpolitischen Orientierungen zur Erbringung von Leistungen im Bereich der
Familienbildung gem. § 16 SGB VIII erreicht werden.
Grundlage für die Förderung der aufgeführten Einrichtungen und Angebote stellen weiterhin die
Stadtratsbeschlüsse zur DS0201/15 (Infrastrukturplanung für die Erbringung von Leistungen in den
Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und
des Kinder- und Jugendschutzes – 2016 bis 2020; Beschluss-Nr. 563-018(VI)15) sowie zur
DS0317/16 (Infrastrukturplanung Familienbildung - 2017 bis 2020; Beschluss-Nr. 1075-032(VI)16)
dar.
In diesen Drucksachen wird festgelegt, dass Träger von Einrichtungen und Angeboten
Umsetzungskonzepte für ihr jeweiliges Leistungsangebot vorzulegen haben und diese durch die
Verwaltung fachlich zu beurteilen sind. Alle entsprechend eingereichten Konzepte wurden auf der
Grundlage einheitlicher Bewertungsmaßstäbe fachlich-inhaltlich durch die Verwaltung geprüft und
bewertet. Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass alle aktuell überarbeiteten Konzepte den
Anforderungen der Jugendhilfeplanungen (u. a. Leitlinie, Leistungsprofile) entsprechen. Detailliert
wurden die Leistungsbereiche mit Handlungszielen, Zielgruppen, Methoden und inhaltlichen
Bausteinen beschrieben. Die in den Leistungsblättern dargestellten Evaluationsmethoden stellen
eine gute Grundlage für die Auswertung der Leistungserbringung und die Ableitung von
Schlussfolgerungen für die Fortführung der Angebote dar. Für die in dieser Drucksache
aufgeführten Einrichtungen und Angebote wurde auf der Grundlage der aktuellen Konzepte
festgestellt, dass diese die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.
Auf der Grundlage der DS0429/17 wurden mit 2 freien Trägern Leistungsvereinbarungen für die
Finanzierung von Schulsozialarbeit an insgesamt 5 Schulstandorten für den Zeitraum 01.01.2018
bis 31.12.2020 abgeschlossen (Beschluss-Nr.: Juhi 181-36(VI)17). Mit der DS0298/18 wurde die
Finanzierung von Schulsozialarbeit an 8 Schulstandorten für den Zeitraum 2019-2020 beschlossen
und entsprechend eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen (Beschluss-Nr.: Juhi 206-43(VI)18).
Eine erneute Beschlussfassung im Rahmen dieser Drucksache ist somit nicht erforderlich, weshalb
diese Leistungen nicht in der Tabelle zu Beschlusspunkt 1 und in der Anlage mit aufgeführt sind.
Die dargestellten Zahlen in der letzten Spalte der Tabelle im Beschlusspunkt 1 und 2 (maximale
Zuwendung 2020 nach Plausibilitätsprüfung) stellen Maximalwerte (Obergrenzen) an Zuwendung
dar. Es handelt sich bisher um eine Plausibilitätsprüfung sowie um Förderbeträge für eine jeweils
ganzjährige Betreibung der Einrichtungen. Sollte die abschließende Antragsprüfung Abweichungen
ergeben bzw. die Betreibung bei einer Einrichtung nicht ein ganzes Jahr erfolgen, reduziert sich
die Zuwendung entsprechend.
Die Differenzen zwischen den Zuwendungen in 2019 und den beantragten Zuwendungen in 2020
ergeben sich größtenteils im Zusammenhang mit Tarifanpassungen, Stufensteigerungen und

7
Stellenbesetzungen.

Besondere Hinweise zur Tabelle im Beschlusspunkt 2:
Gemäß Punkt 5.3.2 der neuen Fachförderrichtlinie soll die Summe aus Eigenanteilen,
Überschüssen/Erlösen sowie Drittmitteln in der Regel 10 % an den per Fehlbedarfsfinanzierung
bezuschussten Kosten betragen. Bei den in der Tabelle dargestellten Anträgen weicht der zu
erbringende Eigenanteil von der Fachförderrichtlinie ab.
Die Abweichungen bei den zu erbringenden prozentualen Eigenanteilen für das Förderjahr 2020
orientieren sich an den Prozentualen des Vorjahres unter Berücksichtigung der Spezifik der
Angebote. In den Folgejahren wird bei nicht Erbringung des in der Fachförderrichtlinie benannten
prozentualen Eigenanteils eine Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Trägers
durchgeführt.

Finanzielle Auswirkungen
Zur Umsetzung dieser Drucksache werden im Haushaltsjahr 2020 insgesamt ca. 3.782.700 EUR
benötigt. Diese setzen sich aus der Einrichtungsförderung und einigen ausgewählten Angeboten
(Beschlusspunkt 1 und 2) zusammen.
Die verbleibenden Mittel gegenüber dem in dieser Drucksache unter „Finanzielle Auswirkungen –
Punkt A“ dargestellten Planansatz sind als Bedarf gebunden für Maßnahmen der Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit, welche nicht Bestandteil dieser Drucksache sind.
Sollte sich aus dem Beschlusspunkt 3 ein zusätzlicher finanzieller Bedarf ergeben, so wird dieser
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel innerhalb des TB5151 gedeckt, so dass es
keinesfalls zu einem finanziellen Mehrbedarf kommt.

Anlagen:
Anlage zu Punkt A. Ergebnisplanung/ Konsumtiver Haushalt