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öffentlich
Absender

Datum
12.03.2020

Nummer
F0080/20

Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz
Adressat
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Lutz Trümper
Gremium

Sitzungstermin

Stadtrat

19.03.2020

Kurztitel
Tötung von Tauben in der Landeshauptstadt Magdeburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Information I 0029/20 zum Thema "Errichtung einer betreuten Taubenstation" zu
Antrag A0248/19, wird von der Verwaltung in der Begründung zum Antrag angegeben:
"Schutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Tierschutzgesetzes gelten
nicht. Haustauben können somit gefangen, die Brutplätze zerstört und auch
tierschutzgerecht getötet werden."
Diese Aussage wurde so auch durch die Volksstimme am 04.03.2020 in die Öffentlichkeit
getragen. Dies veranlasst zu folgenden Fragen:
1. Nach §11 Abs.1 Nr.8e Tierschutzgesetz bedarf, wer gewerbsmäßig "Wirbeltiere als
Schädlinge bekämpfen" will, der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wurde in Magdeburg in
den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten eine derartige Erlaubnis erteilt?
2. In der Information wird unter Ziffer 2 hinsichtlich der Magdeburger Tauben dargestellt: "Es
kann jedoch nicht von einer Plage gesprochen werden. Die theoretisch und immer wieder
beschriebenen Möglichkeiten der Übertragung von Krankheitserregern durch Tauben oder
den Taubenkot auf Menschen spielen in der Praxis keine Rolle und hätten bestenfalls eine
Relevanz bei Taubenzüchtern oder bei sehr engen Kontakten zu Tauben."
Ist es unter diesen beschriebenen Bedingungen tatsächlich erlaubt, dass Haustauben - wie
anfangs behauptet wird - in Magdeburg Haustauben "tierschutzgerecht getötet werden"
dürfen?
3. Das Tierschutzgesetz gilt für alle Wirbeltiere. Ist die Verwaltung tatsächlich der Meinung,
dass das Tierschutzgesetz nicht auf Magdeburger Tauben anwendbar ist?
4. Wurde bei Erstellung obiger Information das Veterinäramt beteiligt?

Ich bitte um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Roland Zander
Fraktionsvorsitzender
Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz