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Stellungnahme

                                    
                                        Landeshauptstadt Magdeburg
Stellungnahme der Verwaltung

Stadtamt

Stellungnahme-Nr.

Datum

öffentlich

FB 40

S0020/20

20.01.2020

zum/zur

F0338/19 Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz, Stadträtin Aila Fassl
Bezeichnung

Auslastung der Schwimmhallen in der Landeshauptstadt Magdeburg
Verteiler

Tag

Der Oberbürgermeister

28.01.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Presse war zu lesen, dass viele Schwimmhallen in ländlichen Gebieten geschlossen
werden und die Schulkinder aus diesem Grund keinen Schwimmunterricht, der in der dritten
Schulklasse verbindlich auf dem Lehrplan steht, erhalten können. In der Börde gibt es 56
Grundschulen, aber nur zwei Schwimmhallen.
Ich möchte gern wissen:
1. Bestehen in den Schwimmhallen der Landeshauptstadt Magdeburg freie Kapazitäten, den
Drittklässlern aus angrenzenden Kreisen die Möglichkeit des Schwimmunterrichtes zu
ermöglichen?
2. Wie stellt sich die Auslastung/ Besucherzahlen der Schwimmhallen, auch der Saunen, in der
Landeshauptstadt Magdeburg grundsätzlich dar?

Zur Anfrage F0338/19 der Fraktion Gartenpartei/ Tierschutzallianz vom 05.12.2019 nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Bestehen in den Schwimmhallen der Landeshauptstadt Magdeburg freie
Kapazitäten, den Drittklässlern aus angrenzenden Kreisen die Möglichkeit des
Schwimmunterrichtes zu ermöglichen?
Die Beantragung der Schwimmunterrichtszeiten erfolgt durch das Landesschulamt. Die
zuständige Schulschwimmkoordinatorin beantragt im April/Mai des laufenden
Schuljahres für das darauffolgende Schuljahr die aus ihrer Sicht notwendigen
Schwimmunterrichtzeiten für die Grund- und Förderschulen bei der Landeshauptstadt
Magdeburg. Diesen Anträgen wird entsprochen.
Einige Grund- und Förderschulen sowie die Freien Träger beantragen ihre
Schwimmunterrichtszeiten eigenständig.
Bisher können alle Anträge voll umfänglich positiv entschieden werden. Allerdings
besteht regelmäßig Abstimmungsbedarf zu konkreten Tagen und Zeiten, da sich die
Anträge auch überschneiden.
Zusätzlich zur Absicherung des Schwimmunterrichts der Magdeburger Grund- und
Förderschulen werden seit 2016/2017 laut Fachlehrplan Sport “Bewegen im Wasser“ die
Gymnasien, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sowie für die Freien Träger ebenfalls
Wasserzeiten für Kurssport zur Verfügung gestellt.
Auch hier kann der Bedarf derzeit gedeckt werden.

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Darüber hinaus nutzen drei Grundschulen sowie ein Gymnasium aus dem Magdeburger
Umland (GS Niederndodeleben, GS Domersleben, GS Barleben und das Internationale
Gymnasium Barleben) die Möglichkeit, ihren Schwimmunterricht in den Magdeburger
Schwimmhallen durchzuführen. Die Nutzung erfolgt kostenpflichtig laut Entgeltordnung
mit 25 Euro für eine 25-Meter-Bahn und mit 45 Euro für eine 50-Meter-Bahn pro Stunde.
Aus Sicht der Verwaltung können keine weiteren Schwimmzeiten für angrenzende
Kreise angeboten werden, da dies eine Einschränkung der öffentlichen Nutzung der
Schwimmhallen zur Folge hätte.
2. Wie stellt sich die Auslastung/Besucherzahlen der Schwimmhallen, auch der
Saunen, in der Landeshauptstadt Magdeburg grundsätzlich dar?
Grundsätzlich haben sich die Gesamt-Besucherzahlen der kommunalen Schwimmhallen
in den vergangenen Jahren konstant gehalten. Die Elbeschwimmhalle verzeichnet die
meisten kostenpflichtigen Schwimmhallennutzer und Saunagäste.
In der Schwimmhalle Diesdorf bemisst sich die Nutzung durch Schulschwimmen und
Vereinssport auf ca. 58%. Die beiden kleineren Schwimmhallen (Schwimmhalle Nord
und Schwimmhalle Olvenstedt) halten stabil ihre Besucherzahlen und sind besonders
bei Familien mit Kindern aufgrund der vorhandenen Lehrschwimmbecken
(Nichtschwimmerbecken) beliebt.
Die folgende Tabelle gibt einen ersten Gesamtüberblick über die Besucherzahlen:

Besucher*innen der kommunalen Schwimmhallen 2015 – 2019
kostenpflichtig Sauna Schulschwimmen Vereinssport Gesamtbesucher
2015

273.037

57.890

45.113

165.226

541.266

2016

293.978

56.641

46.671

152.756

550.046

2017

278.792

61.184

52.219

173.892

566.087

2018

286.995

60.552

48.448

172.410

568.405

2019

293.429

31.081

56.188

181.486

562.184

*geänderte Zählweise

*Die Zählweise wurde aufgrund einer Missdeutung geändert. Bis Ende 2018 wurden alle
Saunatarife in der Zählweise x 2 gerechnet, da die Nutzer 2 Stunden in der Sauna verbleiben
konnten.

Die Verwaltung wertet gerade das Jahr 2019 detailliert aus und wird dem Stadtrat im
März in einer Information eine genaue Situation je Schwimmhalle mit Anzahl der
verkauften Karten vorlegen.

Prof. Dr. Puhle