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                                        Landeshauptstadt Magdeburg
- Der Oberbürgermeister Dezernat
VI

Amt
Amt 61

Datum
14.01.2020
Öffentlichkeitsstatus
öffentlich

I0011/20

INFORMATION
Beratung
Der Oberbürgermeister
Ausschuss f. Stadtentw., Bauen und Verkehr
Finanz- und Grundstücksausschuss
Stadtrat

Tag

Behandlung

28.01.2020
12.03.2020
25.03.2020
16.04.2020

nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich

Thema: Barrierefreie Gestaltung
Aus der Beschlussfassung zum Antrag A0063/19 „Barrierefreie Gestaltung“ der Sitzung des
Stadtrates am 17.10.2019 mit Beschluss-Nr. 178-004(VII)19 ergab sich:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
rechtskonform und betreffend der barrierefreien Gestaltung und der darin vorgesehenen
Rechtsnormen, wie barrierefreie Haltestellen und auch barrierefreie Fahrzeuge auch
fristgerecht bis spätestens zum 1. Januar 2022 [insbesondere auch hinsichtlich betr. § 8
(3)] vollumfänglich umsetzen und unverzüglich alle Maßnahmen zur Einhaltung dieser
gesetzlichen Erfordernisse einzuleiten.
2. Dazu legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat und seinen Ausschüssen bis zum 30.
April 2019 ein detailliertes Konzept mit folgenden Inhalten vor:
a. Umfassende Darstellung des aktuellen Ist-Zustandes
b. Umfassende Darstellung des planmäßigen, rechtskonformen Zustandes, der bis
zum 31. Dezember 2021 zu erreichen ist.
c. Detaillierte Darstellung der zur Erreichung des rechtskonformen Zustandes
erforderlichen Planungserfordernisse inkl. Planungsverfahren und zeitlichen
Abläufen
d. Vorschläge zur planungsrechtlichen Beschleunigung
e. Detaillierte Finanzierungsübersicht für die erforderlichen Planungen und die dafür
notwendigen Investitionsmaßnahmen, untersetzt nach Monaten und Jahren,
sowie deren haushaltsrechtliche Relevanz und Einordnung.
f. Welche weiteren Beschleunigungsmaßnahmen werden vorgeschlagen?
3. Der Oberbürgermeister legt zudem bis zum 31. Dezember 2019 ein umfassendes
Konzept „Barrierefreiheit“ vor. Dieses beinhaltet die generelle Prüfung aller
Investitionsmaßnahmen auf ihre Barrierefreiheit und entsprechende Berücksichtigung
auch im Verwaltungshandeln. Einbezogen werden zwingend etwa Fußgängerüberwege,
Gestaltung von Fußwegen und vieles anderes mehr. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, die Kosten für die Umsetzung des zu erstellenden „Konzepts Barrierefreiheit“
in die Investitionsprioritätenliste einzuarbeiten.

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4. Für die Realisierung von barrierefreien Haltestellen werden pro Haushaltsjahr 5 Mio €
zur Verfügung gestellt.
Hierzu teilt die Stadtverwaltung folgenden Zwischenstand mit:
1. Zum Auftrag an die Verwaltung, das Personenbeförderungsgesetz rechtskonform und
fristgerecht umzusetzen, ist Folgendes zu beachten: Die bestehende Rechtslage wurde
bereits im Zuge der Erstellung des Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt Magdeburg
ab 2018 (Beschluss-Nr. 1970-056(VI)18) detailliert geprüft. In § 8 (3) PBefG heißt es:
„[…] Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen
konkret benannt und begründet werden. […]. Dies ist bereits im Magdeburger Standard
der Barrierefreiheit im Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (Beschluss-Nr. 1321039(VI)17), auf welchen der Nahverkehrsplan verweist, geschehen. Insofern besteht aus
rechtlicher Sicht kein weiterer Handlungsbedarf. Dieser Umstand wurde auch durch ein
Antwortschreiben des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr des Landes
Sachsen-Anhalt auf eine Anfrage des Oberbürgermeisters vom 25.07.2019 bestätigt
(siehe Anlage).
2.
a. Vor kurzem fand eine umfassende Erfassung aller Haltestellen in Bezug auf
deren Barrierefreiheit statt. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet und
werden voraussichtlich noch im I. Quartal 2020 vorliegen. Nach Vorliegen dieser
Daten wird die Verwaltung den Stadtrat hierüber informieren.
b. Bis zum 31. Dezember 2021 werden voraussichtlich weitere Haltestellen im
Rahmen
der
2.
Nord-Süd-Verbindung
der
Straßenbahn,
der
Eisenbahnunterführung
Ernst-Reuter-Allee,
des
Ersatzneubaus
Strombrückenzug und der Sanierung der Gleisanlagen August-Bebel-Damm
hinzukommen. Des Weiteren ist der provisorische barrierefreie Ausbau der
Haltestellen Westfriedhof und Neustädter Friedhof vorgesehen.
c. Nach Vorliegen der Haltestellenerfassung erarbeiten MVB und Stadtverwaltung
eine Prioritätenliste zur Festlegung der Reihenfolge des Ausbaus der
Haltestellen in Abhängigkeit verschiedener Parameter wie z. B. Anzahl der Einund Aussteiger, Nähe zu sozialen Einrichtungen usw. Anschließend starten in
dieser Reihenfolge die Planungen, welche i. d. R. für Straßenbahnhaltestellen
durch einen Planfeststellungsbeschluss und bei Bushaltestellen durch eine
Plangenehmigung abschlossen werden. Hierzu wird auch auf die Stellungnahme
S0244/19 verwiesen.
d. Hierzu wird auf die S0244/19 verwiesen, es gibt keinen neuen Sachstand.
e. Zum einen wird auf die S0244/19 verwiesen. Ergänzend ist festzuhalten, dass ein
Zeitplan für Planung und Umsetzung erst nach Vorliegen der o. g. Prioritätenliste
erarbeitet werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt, hierzu zu gegebener Zeit
eine Drucksache in den Stadtrat einzubringen. In Bezug auf die
haushaltsrechtliche Einordnung wird auf Frage 4 verweisen.
f. Hierzu wird auf die S0244/19 verwiesen, es gibt keinen neuen Sachstand.
3. Für Fußgängerüberwege, Fußwege usw. sind bereits heute die einschlägigen Normen
zur Herstellung der Barrierefreiheit zu beachten. Diese werden im Rahmen des
Wegeausbaus berücksichtigt und somit die Barrierefreiheit Schritt für Schritt im
gesamten Stadtgebiet umgesetzt. Ein separates Planwerk wie der Magdeburger
Standard der Barrierefreiheit im Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr für den
gesamten Straßenraum ist im Vergleich zu Anlagen des ÖPNV, welcher in jeder Stadt
ganz spezifische Anforderungen hat, aus derzeitiger Gesamtschau entbehrlich. Für eine
separate Herstellung der Barrierefreiheit an noch nicht ausgebauten Wegen ist aufgrund
des Umfangs des Wegenetzes keine separate Kostenschätzung möglich.

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4. Die Verwaltung beabsichtigt, auf Basis des Stadtratsbeschlusses 178-004(VII)19 (Punkt
4) Maßnahmen zur Realisierung barrierefreier Haltestellen im Umfang von etwa 5 Mio €
erstmals im Haushaltsentwurf 2021 und dann jährlich fortlaufend berücksichtigen.

Dr. Scheidemann
Beigeordneter für Stadtentwicklung,
Bau und Verkehr

Anlagen:
 Schreiben des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr des Landes SachsenAnhalt an den Oberbürgermeister vom 25.07.2019
 Stand der Abarbeitung